Leistungen nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV, EEWG und Energieberatung)
Der Themenkomplex der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes (EEWG) fordert immer mehr Kenntnisse, die zur zielgerichteten Lösungsfindung bei Sanierung oder Neubau zwingend erforderlich sind. Hierbei führen häufig mehrere Varianten zwischen mehr oder weniger optimierter Gebäudehülle bzw. Anlagentechnik zum wirtschaftlichen Optimum.
Neben der Definition der Varianten bedarf es somit sehr frühzeitig einer belastbaren Kostenermittlung, um dem Bauherrn konkrete Entscheidungs-vorlagen geben zu können. Energiekonzepte sind zu erstellen, die neben der Sicherstellung der Kälte- und Wärmebedarfe auch die anteilige regenerative Bereitstellung dieser sicherstellen. Nicht zuletzt gilt es dann, die Konzepte durch passende Auslegung und Komponentenauswahl abzusichern und die projektierte energetische Qualität bis zur Fertigstellung zu gewährleisten.
Last but not least macht es heute zunehmend Sinn, die Anlagen unter dem Aspekt der Flexibilisierung der Energieversorgung auszulegen. Ist zum Bei- spiel Strom aus Windkraft im Überangebot vorhanden, kann dieser vorrangig vor fossilen Brennstoffen genutzt werden und umgekehrt. Insgesamt eine umfassende Aufgabe, insbesondere unter dem Kostendruck, der heute häufig über alle Phasen eines Vorhabens lastet.
Folgende Leistungen können wir Ihnen zudem anbieten:
- Fachplanung Energetische Gebäudeplanung EGP / EnEV / DIN 18599
- Durchführen Energetischer Inspektionen an Klima- und Kälteanlagen nach EnEV.
- Beratung, Planung, Projektierung gewerblicher Anlagen nach dem Aspekt der Flexibilisierung der Energieversorgung zum vorrangigen Einsatz regenerativer Energien
- Energiesparberatung vor Ort nach Vorgabe BAFA
- Energiebedarfsausweis nach EnEV 2014 / DIN 18599 (Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude)
- Beratung zur Stromkostenreduzierung und Lastmanagement