KLIMAhaus Klima- und Gebäudetechnik GmbH
Ingenieurbüro Hamburg
Wir beraten Sie gerne bei allen Einzelmaßnahmen rund um die Gebäudetechnik, seien es Neuanlagen, der optimierte Betrieb der Anlagen, Umbauten und energetische Sanierungen oder Tipps und Ratschläge zum Gebäudemanagement.
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02/2015:

Nach dem Verwendungsverbot von R22 zum 01.01.2015 erfolgt mit der Einführung der F-Gas-Verordnung (EU Nr. 517/2014) zum 01.01.2015 eine weitere gesetzliche Beschränkung, die für Betreiber von Kälteanlagen gravierende Änderungen mit sich bringt, z. B.:

12/2014:

Mit Einführung der EnEV 2014 zum 01.05.2014 wird die Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes durch den Gesetzgeber grundlegend neuen Regeln unterworfen, indem die DIN 4108 – 2 Ausgabe 02/2013 in Bezug genommen wird.