Aktuelles | KLIMAhaus GmbH Hamburg
02/2015:
Nach dem Verwendungsverbot von R22 zum 01.01.2015 erfolgt mit der Einführung der F-Gas-Verordnung (EU Nr. 517/2014) zum 01.01.2015 eine weitere gesetzliche Beschränkung, die für Betreiber von Kälteanlagen gravierende Änderungen mit sich bringt, z. B.:
12/2014:
Mit Einführung der EnEV 2014 zum 01.05.2014 wird die Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes durch den Gesetzgeber grundlegend neuen Regeln unterworfen, indem die DIN 4108 – 2 Ausgabe 02/2013 in Bezug genommen wird.