KLIMAhaus Klima- und Gebäudetechnik GmbH
Ingenieurbüro Hamburg
Wir beraten Sie gerne bei allen Einzelmaßnahmen rund um die Gebäudetechnik, seien es Neuanlagen, der optimierte Betrieb der Anlagen, Umbauten und energetische Sanierungen oder Tipps und Ratschläge zum Gebäudemanagement.
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02/2015:

Nach dem Verwendungsverbot von R22 zum 01.01.2015 erfolgt mit der Einführung der F-Gas-Verordnung (EU Nr. 517/2014) zum 01.01.2015 eine weitere gesetzliche Beschränkung, die für Betreiber von Kälteanlagen gravierende Änderungen mit sich bringt, z. B.:

  • Weitgehendes Verwendungsverbot ab 01.01.2015 für Kältemittel mit GWP über 2500 (z. Bsp.: R404a) 
  • Einstufung von Kältemitteln nach CO2- Äquivalenten entsprechend deren GWP- Werten

  • Schrittweise Reduktion der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2030 auf 21% der Mengen des Jahres 2015 (Phase Down).
    Dies wird zu einer massiven Verknappung und Verteuerung der klassischen Kältemittel führen.

  • Aufzeichnungspflichten (Dichtigkeitskontrollen, Tätigkeitsnachweise und Entsorgung) durch Betreiber und Wartungsunternehmen über mind. 5 Jahre. 

  • ...

Wir haben in einer kurzen Abhandlung die wesentlichen Fakten für Sie zusammengestellt:

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